Fristen bei den großen Netzbetreibern
Telekom, Vodafone, o2 und 1&1: 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende der 24-monatigen Mindestlaufzeit. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag monatlich weiter und kann jederzeit mit 1 Monat Frist beendet werden (§ 56 TKG).
Rufnummernmitnahme (Portierung)
Sie haben Anspruch auf Mitnahme Ihrer Rufnummer zum neuen Anbieter. Beauftragen Sie die Portierung frühestens 90 Tage vor und spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Die Gebühr ist gesetzlich auf max. 6,82 € gedeckelt.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Können Sie am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr nutzen (z. B. dauerhaftes Funkloch, LTE nicht verfügbar), besteht ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist gemäß § 60 TKG.
Musterformulierung
’Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer [Nummer] und Kundennummer [Nr.] zum nächstmöglichen Termin. Ich beantrage die Mitnahme der Rufnummer zu meinem neuen Anbieter. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende schriftlich.’