Kfz-Versicherung wechseln 2026 – Stichtag 30. November

Der 30. November ist der wichtigste Stichtag für Kfz-Versicherte in Deutschland. Wer bis dahin kündigt, kann zum 1. Januar in einen günstigeren Tarif wechseln. Diese Übersicht zeigt alle Optionen.

Was, wenn der 30.11. auf ein Wochenende fällt?

Der 30.11.2026 ist ein Montag – kein Problem. Bei Sonn-/Feiertagen wird die Frist nicht verlängert, planen Sie also Puffer ein.

Ordentliche Kündigung bis 30.11.

Bei Kfz-Versicherungen mit Laufzeit zum Kalenderjahr gilt: 1 Monat Kündigungsfrist zum Vertragsende (31.12.). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Poststempel zählt nicht – der Eingang ist maßgeblich.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Erweiterung des Leistungsumfangs, haben Sie 1 Monat Zeit ab Zugang der Mitteilung zu kündigen (§ 40 VVG). Wichtig: Auch eine Erhöhung durch Wechsel der Typklasse zählt als Beitragserhöhung.

Sonderkündigung nach Schaden oder Fahrzeugwechsel

Nach jedem Schadenfall besteht innerhalb von 1 Monat ein Sonderkündigungsrecht – für beide Seiten. Beim Fahrzeugwechsel erlischt der alte Vertrag automatisch; die neue Versicherung wird für das neue Fahrzeug abgeschlossen.

Schadenfreiheitsklasse (SFR) mitnehmen

Ihre SFR wird automatisch an den neuen Versicherer übertragen. Sie müssen dem alten Versicherer nichts abkaufen. Die Kündigung sollte parallel zur Neuanmeldung erfolgen, damit keine Deckungslücke entsteht.

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Häufige Fragen

Was, wenn der 30.11. auf ein Wochenende fällt?

Der 30.11.2026 ist ein Montag – kein Problem. Bei Sonn-/Feiertagen wird die Frist nicht verlängert, planen Sie also Puffer ein.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein, die ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist ohne Begründung möglich.

Was, wenn ich unterjährig gestartet bin?

Dann ist Ihr Vertragsende nicht der 31.12., sondern der Jahrestag des Vertragsbeginns. Prüfen Sie die Police.

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Grundlage & Aktualität

  • Grundlage sind die genannten gesetzlichen Regelungen (BGB, TKG) im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.
  • Redaktion: Aboausstieg-Team. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist dein individueller Vertrag.
  • Fehler entdeckt? Schreib uns – wir korrigieren den Beitrag und aktualisieren das Datum.

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