Kfz abmelden – 39 € Servicegebühr, bundesweit

Die Abmeldung – amtlich Außerbetriebsetzung – beendet Steuerpflicht und Versicherungspflicht für dein Fahrzeug. Typische Anlässe: Verschrottung, längere Standzeit, Saisonende oder ein Verkauf ins Ausland. Du erteilst die Vollmacht online, den Rest übernimmt unser Zulassungspartner.

Startet in Kürze. Der Kfz-Zulassungsservice befindet sich in der Vorbereitung und kann noch nicht beauftragt werden. Unser Kündigungsservice ist wie gewohnt verfügbar.
Günstigster Vorgang
39 € Service – deutlich weniger Aufwand als Ummeldung oder Neuzulassung.
Kennzeichen bleibt reserviert
In der Regel zwölf Monate lang kannst du dasselbe Kennzeichen wieder anmelden.
Steuerstopp ab Abmeldetag
Der Zoll erstattet zu viel gezahlte Kfz-Steuer automatisch.

Ablauf der Abmeldung

  1. 1. Halter- und Fahrzeugdaten eintragen. Aktuelles Kennzeichen, FIN und Zulassungsbezirk.
  2. 2. Vollmacht digital bestätigen. Damit darf unser Partner die Außerbetriebsetzung für dich beantragen.
  3. 3. Schilder und Fahrzeugschein einsenden. Beide Kennzeichen mit Plaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  4. 4. Behördengang. Die Zulassungsstelle entstempelt die Schilder und trägt die Außerbetriebsetzung ein.
  5. 5. Bescheinigung per Post. Du erhältst die Abmeldebescheinigung als Nachweis für Versicherung und Finanzamt.

Häufige Fragen zur Abmeldung

Was kostet die Kfz-Abmeldung?

Unser Servicepreis beträgt 39 €. Die Zulassungsstelle erhebt zusätzlich eine amtliche Gebühr von rund 7–20 €, abhängig vom Bezirk und davon, ob eine Außerbetriebsetzung mit oder ohne Kennzeichenrückgabe erfolgt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten und dein Personalausweis. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für die reine Außerbetriebsetzung nicht benötigt.

Ab wann muss ich keine Kfz-Steuer und Versicherung mehr zahlen?

Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung endet die Steuerpflicht. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung an das Hauptzollamt und an deine Versicherung. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet der Zoll automatisch auf das hinterlegte Konto.

Wie lange bleibt mein Kennzeichen reserviert?

Nach einer Außerbetriebsetzung bleibt das Kennzeichen in der Regel zwölf Monate für dich reserviert. Innerhalb dieser Frist kannst du das Fahrzeug mit demselben Kennzeichen wieder anmelden.

Kann ich ein verkauftes Fahrzeug abmelden?

Nur solange du noch Halter bist und die Schilder besitzt. Ist das Fahrzeug bereits übergeben, ist der Käufer für die Ummeldung zuständig – melde den Verkauf zusätzlich deiner Versicherung.

Der Servicepreis deckt Vorbereitung, Vollmachtsprüfung und Behördengang ab. Die amtliche Gebühr der Zulassungsstelle rechnet die Behörde separat ab.

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