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Kündigungsfrist berechnen

Trage Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Frist ein – du bekommst sofort den letzten Kündigungstag, das frühestmögliche Vertragsende und ein passendes Musterschreiben.

Wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Ziehe die vereinbarte Kündigungsfrist vom gewünschten Vertragsende ab: Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Maßgeblich ist der Zugang (§ 130 BGB), nicht das Absendedatum – bei Postversand deshalb 2–3 Werktage Laufzeit einplanen.

  1. Vertragsende bzw. Ende der Mindestlaufzeit bestimmen.
  2. Kündigungsfrist aus dem Vertrag abziehen – das ist der letzte Zugangstag.
  3. 2–3 Werktage Postlaufzeit zusätzlich abziehen.
  4. Kündigung mit Zugangsnachweis versenden und Bestätigung abwarten.

Kündigungsfristen im Überblick

Übliche Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen nach Vertragsart
VertragsartÜbliche MindestlaufzeitKündigungsfristRechtsgrundlage
Streaming-Abo (monatlich)keinezum Ende des Abrechnungszeitraums§ 309 Nr. 9 BGB
Fitnessstudio12–24 Monate1–3 Monate zum Laufzeitende§ 309 Nr. 9 BGB
Mobilfunk & Internet24 Monate1 Monat nach Mindestlaufzeit§ 56 TKG
Strom & Gas (Grundversorgung)keine2 Wochen§ 20 StromGVV / GasGVV
Zeitung & Zeitschrift12 Monatemeist 6 Wochen zum LaufzeitendeVertrag
Kfz-Versicherung12 Monate1 Monat zum Versicherungsjahr§ 11 VVG

Übliche Werte zur Orientierung. Maßgeblich sind immer die Fristen aus deinem individuellen Vertrag.

Bitte gib deinen Vertragsbeginn ein, um die Frist zu berechnen.

Rechner kostenlos auf deiner Website einbetten

Betreibst du ein Verbraucher-Portal, ein Forum oder einen Blog? Du darfst den Rechner kostenlos einbinden. Einzige Bedingung: Der Quellenhinweis bleibt sichtbar.

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<p style="font-size:12px">Rechner bereitgestellt von
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So funktioniert die Fristberechnung

Eine Kündigungsfrist wird immer rückwärts vom Vertragsende gerechnet. Läuft dein Vertrag bis zum 30. April und beträgt die Frist drei Monate, muss die Kündigung spätestens am 31. Januar beim Anbieter angekommen sein.

Entscheidend ist nach § 130 BGB der Zugang – also der Moment, in dem das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Das Absendedatum oder der Poststempel zählen nicht. Deshalb sollte eine Kündigung nie am letzten Tag der Frist abgeschickt werden.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zusätzlich das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Automatische Verlängerungen um ein volles Jahr sind nicht mehr zulässig. Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).

Typische Fristen im Überblick

VertragsartMindestlaufzeitFrist
Streaming-Abo (Netflix, Disney+, Spotify …)keinezum Abrechnungsende
Apple TV+keinezum Abrechnungsende
Fitnessstudio – 24 Monate, 3 Monate Frist24 Monate3 Monate
Clever Fit (24 Monate)24 Monate3 Monate
Fitnessstudio – 12 Monate, 1 Monat Frist12 Monate1 Monat
Mobilfunk / DSL – 24 Monate, 1 Monat Frist24 Monate1 Monat
Versicherung – 12 Monate, 3 Monate Frist12 Monate3 Monate
Zeitungs- / Zeitschriftenabo – 12 Monate, 6 Wochen12 Monate2 Monate
Software-Abo (Adobe, Microsoft 365) – 12 Monate12 Monate1 Monat

Übliche Standardwerte aus den AGB der jeweiligen Branche. Abweichende Individualvereinbarungen sind möglich – im Zweifel gilt dein Vertrag.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist richtig?

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter, nicht das Absendedatum. Ziehe von deinem Vertragsende die vereinbarte Frist ab – das Ergebnis ist der späteste Zugangstag. Plane bei Postversand zusätzlich 2–3 Werktage Laufzeit ein.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (§ 309 Nr. 9 BGB, gültig für Verträge ab 01.03.2022) verlängern sich Verträge nicht mehr um ein volles Jahr. Sie laufen auf unbestimmte Zeit weiter und sind mit höchstens einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.

Zählt das Datum des Poststempels?

Nein. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger nach § 130 BGB. Deshalb sollte die Kündigung einige Tage vor Fristablauf abgeschickt werden.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform nach § 309 Nr. 13 BGB, also auch E-Mail. Bei Streit über den Zugang ist der Brief die deutlich stärkere Beweislage.

Ist der Rechner rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner ist eine Orientierungshilfe auf Basis der üblichen Vertragsbedingungen. Maßgeblich sind immer die Fristen aus deinem individuellen Vertrag.

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