Aboausstieg
Persönlicher Vertrag · kein Abo

Arbeitsvertrag kündigen – rechtssicher per Einschreiben mit Rückschein

Dein Arbeitsvertrag ist ein individueller Vertrag mit deinem Arbeitgeber – kein Abo, kein Listen-Anbieter. Wir formulieren die Kündigung schriftform-sicher nach § 623 BGB, drucken sie und versenden sie als Einschreiben mit Rückschein an deinen Arbeitgeber.

Einmalige Zahlung 14,99 € · Einschreiben mit Rückschein · keine Folgekosten, kein Abo.

Kündigungsfrist
4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB)
Form
Schriftform zwingend (§ 623 BGB)
Sonderkündigung
Außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)

Warum ist das kein Abo-Service?

Ein Arbeitsvertrag ist ein individueller Vertrag zwischen dir und deinem arbeitgeber. Du gibst die Empfänger-Adresse selbst an, wir formulieren die Kündigung passend zu deinem Fall und versenden sie automatisch als Einschreiben mit Rückschein – mit Unterschrift des Empfängers als Beweis.

  • Einmalige Zahlung – kein Abo, keine Verlängerung
  • Eigene Empfänger-Adresse (kein Listen-Anbieter)
  • Einschreiben mit Rückschein als Rechtsbeweis
  • Vorlage rechtssicher nach deutschem Recht

In 4 Schritten den Arbeitsvertrag kündigen

  1. 1Arbeitgeber-Adresse (Firma, ggf. Personalabteilung) eingeben
  2. 2Kündigungstermin wählen – ordentlich oder zum nächstmöglichen Termin
  3. 3Mit Kreditkarte, PayPal oder Klarna einmalig 14,99 € zahlen
  4. 4Wir drucken und versenden – Rückschein landet per Post bei dir
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Häufige Fragen zur Arbeitsvertrag-Kündigung

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Arbeitsvertrag?

Ohne abweichende Regelung gilt § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder bei längerer Betriebszugehörigkeit können andere Fristen gelten – schau in deinen Arbeitsvertrag.

Ist mein Arbeitsverhältnis ein Abo?

Nein. Ein Arbeitsvertrag ist ein individueller Vertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Die Anschrift deines Arbeitgebers (Firma, Personalabteilung) musst du selbst angeben.

Muss die Kündigung Schriftform haben?

Ja. § 623 BGB schreibt zwingend Schriftform vor – unterschriebenes Papier-Original. E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax sind unwirksam. Eine per E-Mail ausgesprochene Kündigung gilt rechtlich als nicht erfolgt.

Was ist mit Probezeit oder befristetem Vertrag?

In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Datum. Befristete Verträge können nur außerordentlich (wichtiger Grund) gekündigt werden, sofern im Vertrag keine ordentliche Kündigung vorgesehen ist.

Wie wird die Kündigung versendet?

Als Einschreiben mit Rückschein – das ist der sicherste Nachweis. Der Empfänger unterschreibt persönlich, du bekommst den Original-Rückschein per Post zurück. Das ist im Streitfall wichtig.

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