Aktuelle Kündigungsfristen bei Dating-Anbietern
Parship und ElitePartner: 12 Wochen vor Vertragsende – sehr lange Frist, daher früh handeln. C-Date und LoveScout24: meist 4 Wochen zum Vertragsende, Monatsabos jederzeit zum Monatsende. Wichtig: Für Verträge ab 1. März 2022 darf sich die Laufzeit nach der TKG-Reform nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängern – sie läuft danach monatlich weiter. Ältere Verträge unterliegen noch der alten Regel.
Sonderkündigungsrecht bei Dating-Abos
Ein Sonderkündigungsrecht besteht insbesondere bei Preiserhöhung (1 Monat ab Mitteilung), wesentlichen Änderungen der AGB sowie bei dauerhaftem Ausfall der Plattform. Auch wenn die Premium-Funktionen nicht wie beworben funktionieren, kann eine außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB möglich sein – im Streitfall ist die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.
Profil löschen nach DSGVO – nicht vergessen!
Eine Vertragskündigung beendet nur das Abo, das Profil mit Ihren Daten bleibt oft bestehen. Verlangen Sie deshalb zusätzlich die vollständige Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO („Recht auf Vergessenwerden“). Der Anbieter muss binnen eines Monats reagieren und die Löschung schriftlich bestätigen. Aboausstieg formuliert beide Schreiben in einem Brief.
Widerruf in den ersten 14 Tagen
Wurde das Abo online abgeschlossen und Sie haben Premium-Funktionen noch nicht aktiv genutzt, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wichtig: Viele Anbieter versuchen, durch sofortige Nutzung den Widerruf auszuhebeln – widerrufen Sie deshalb am besten direkt nach Abschluss, wenn Sie unsicher sind.
Österreich und Schweiz
In Österreich gelten ähnliche Fristen, der Widerruf beträgt ebenfalls 14 Tage (FAGG). In der Schweiz gibt es kein generelles Widerrufsrecht für Online-Verträge – hier zählt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Aboausstieg unterstützt Kündigungen für DE, AT und CH.