ADAC Mitgliedschaft kündigen – schriftlich per Post in 60 Sekunden
Die ADAC-Mitgliedschaft ist mit 3 Monaten Frist zum Jahresende kündbar. Wir formulieren deine Kündigung rechtssicher und versenden sie per Post an die ADAC-Zentrale in München – mit Versandbestätigung per E-Mail.
Wichtige Fakten zu ADAC Mitgliedschaft
- Anbieter-Sitz
- München, Deutschland
- Rechtsform
- ADAC e.V.
- Kündigungsfrist
- 3 Monate zum 31. Dezember (Stichtag: 30.09.)
- Mitgliedschaftsstufen
- Basis, Plus, Premium – alle gleich kündbar
- Beiträge
- Keine anteilige Rückerstattung
Vertragsende & Verlängerung
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Die Frist endet am 30. September für eine Kündigung zum 31. Dezember.
ADAC Kündigungsfrist 2026: Stichtag 30. September
Die ADAC-Mitgliedschaft läuft immer kalenderjährlich (1. Januar bis 31. Dezember). Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Jahresende – also bis zum 30. September – beim ADAC eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.
Verpasst du den 30. September, verlängert sich deine Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Es gibt keine Möglichkeit zur unterjährigen Kündigung – außer bei Sonderkündigung.
Wir berechnen den nächstmöglichen Kündigungstermin für dich automatisch und versenden den Brief mit ausreichendem Vorlauf.
ADAC Basis, Plus oder Premium: was ist der Unterschied bei der Kündigung?
Alle drei ADAC-Mitgliedschaftsstufen (Basis, Plus, Premium) gelten als reguläre Vereinsmitgliedschaft im ADAC e.V. Die Kündigungsfrist und -regeln sind identisch.
Möchtest du nur in eine günstigere Stufe wechseln (z. B. von Plus auf Basis), reicht eine formlose Änderung – wir formulieren das auf Wunsch ebenfalls.
Sonderkündigung beim ADAC: in welchen Fällen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei: Beitragserhöhung (4 Wochen Frist nach Mitteilung), schwerer Krankheit, Tod des Mitglieds oder Wegfall der Hauptleistung (z. B. dauerhafte Aufgabe des Auto-Besitzes).
Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Jahresbeiträge erfolgt in der Regel nicht – außer bei Todesfall.
In 4 Schritten ADAC Mitgliedschaft kündigen
- 1Anbieter „ADAC“ wählen
- 2Mitgliedsnummer angeben
- 3Kündigung zum nächsten 31.12. wählen
- 4Brief wird per Post versendet
Warum Aboausstieg?
- Rechtssichere Vorlage nach BGB
- Versand per Deutsche Post mit Einlieferungsbeleg
- Keine Registrierung nötig
- Pauschal 5,99 € – alles inklusive
Häufige Fragen zu ADAC Mitgliedschaft
Welche Frist gilt beim ADAC?
3 Monate zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim ADAC vorliegen.
Bekomme ich anteilige Beiträge zurück?
Nein, gezahlte Jahresbeiträge werden in der Regel nicht anteilig erstattet – außer bei Todesfall.
Gilt das auch für ADAC Plus oder Premium?
Ja, alle ADAC-Mitgliedschaftsstufen sind mit derselben Frist (3 Monate zum 31.12.) kündbar.
Kann ich beim ADAC unterjährig kündigen?
Nein, nur zum Jahresende – außer bei berechtigter Sonderkündigung (Tod, Beitragserhöhung).
Was passiert bei einer ADAC-Beitragserhöhung?
Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung – auch außerhalb der regulären Frist.
An welche Adresse geht die ADAC-Kündigung?
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München. Wir nutzen diese Adresse automatisch.
Werde ich automatisch aus dem ADAC-Verein ausgeschlossen?
Ja, mit Wirksamwerden der Kündigung endet auch die Vereinsmitgliedschaft – Mitgliedsausweis wird ungültig.
Wann bekomme ich die Kündigungsbestätigung?
Der ADAC bestätigt in der Regel innerhalb von 4 Wochen schriftlich mit Vertragsende-Datum.
Was kostet die Kündigung über Aboausstieg?
Pauschal 5,99 € einmalig. Inklusive Schreiben, Druck, Porto Deutsche Post und Versandbestätigung per E-Mail.
Ratgeber zu Mitgliedschaft
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Persönlichen Vertrag kündigen
Miet-, Arbeits- oder Leasingvertrag ist kein Abo – dafür haben wir eigene Vorlagen mit Einschreiben-Versand:
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