Versicherung kündigen

Versicherungsverträge laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird (§ 11 VVG). Bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Wir formulieren die Kündigung, drucken sie und versenden sie per Deutsche Post an die Adresse des Versicherers – auf Wunsch mit Einschreiben als Nachweis.

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