Bank & Kreditkarte kündigen

Girokonten und Kreditkarten sind für Verbraucher jederzeit ohne Frist kündbar (§ 675h BGB). Banken dürfen dafür kein Entgelt verlangen; bereits gezahlte Jahresgebühren sind anteilig zu erstatten.

Vor der Kündigung sollten Lastschriften und Daueraufträge umgezogen sein – sonst laufen Zahlungen ins Leere.

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