Fitness & Sport kündigen

Fitnessstudio-Verträge haben typischerweise zwölf oder 24 Monate Mindestlaufzeit und danach eine Frist von ein bis drei Monaten. Verträge ab dem 1. März 2022 verlängern sich nur noch auf unbestimmte Zeit und sind dann monatlich kündbar.

Bei Umzug oder ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht – der Nachweis gehört mit ins Schreiben.

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