Reguläre Kündigungsfristen
Übliche Mindestlaufzeit: 12 oder 24 Monate. Kündigungsfrist: 1 bis 3 Monate zum Vertragsende, je nach Anbieter. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf sich der Vertrag bei Neuabschlüssen ab 1. März 2022 nur noch monatlich verlängern.
Sonderkündigung wegen Umzug
Ziehen Sie mehr als 25 km vom Studio weg und gibt es am neuen Ort keine zumutbare Filiale, ist eine Sonderkündigung mit ärztlicher oder amtlicher Meldebestätigung möglich – Kündigungsfrist meist 1 Monat.
Dauerhafte Erkrankung
Bei einer ärztlich attestierten dauerhaften Sportunfähigkeit (auch bei Schwangerschaft mit Komplikationen) besteht ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB. Ein Attest ist zwingend beizulegen – am besten mit Formulierung ’dauerhaft nicht sportfähig’.
Was bei Beitragserhöhung gilt
Jede Preiserhöhung – auch die für Zusatzleistungen wie Sauna oder Getränke – berechtigt zur außerordentlichen Kündigung mit Frist von 1 Monat ab Mitteilung.