Strom & Gas kündigen

Strom- und Gasverträge sind nach der Erstlaufzeit meist mit einem Monat Frist kündbar. Bei jeder Preisanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig von der regulären Frist gilt.

Wichtig: Kündige erst, wenn der neue Liefervertrag steht – die Grundversorgung springt sonst automatisch ein und ist häufig teurer.

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