Was hat sich geändert?
Bis Juni 2024 war Kabel-TV oft Teil der Nebenkosten – oft ohne Wahlmöglichkeit. Seit Juli 2024 muss jeder Haushalt selbst entscheiden, ob und mit welchem Anbieter er einen Kabel- oder TV-Vertrag abschließt. Der Vermieter darf die Kosten nicht mehr umlegen.
Aktuellen Vertrag kündigen
Haben Sie nach dem 1. Juli 2024 einen eigenen Vertrag (z. B. Vodafone Kabel Deutschland, PYUR, Tele Columbus) abgeschlossen, gelten die üblichen Fristen: meist 24 Monate Mindestlaufzeit, danach 1 Monat Frist zum Vertragsende und anschließend monatlich kündbar.
Alternative Empfang-Wege
Wer Kabel-TV nicht mehr will, kann auf DVB-T2 (Antenne), Satellit oder Streaming (Zattoo, waipu.tv, Joyn+, Magenta TV) umsteigen. Diese sind meist deutlich günstiger und flexibel monatlich kündbar.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Ist am neuen Wohnort kein Kabelanschluss verfügbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist (§ 60 TKG). Ansonsten kann der Vertrag üblicherweise mitgenommen werden.