Kabel-TV kündigen – Nebenkostenprivileg-Ende ab Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg gefallen: Vermieter dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr pauschal auf die Nebenkosten umlegen. Diese Anleitung erklärt Ihre Rechte als Mieter.

Muss ich noch Kabel-TV bezahlen, obwohl ich es nicht nutze?

Nur wenn Sie selbst einen aktiven Vertrag haben. Über die Nebenkosten darf seit Juli 2024 nichts mehr umgelegt werden.

Was hat sich geändert?

Bis Juni 2024 war Kabel-TV oft Teil der Nebenkosten – oft ohne Wahlmöglichkeit. Seit Juli 2024 muss jeder Haushalt selbst entscheiden, ob und mit welchem Anbieter er einen Kabel- oder TV-Vertrag abschließt. Der Vermieter darf die Kosten nicht mehr umlegen.

Aktuellen Vertrag kündigen

Haben Sie nach dem 1. Juli 2024 einen eigenen Vertrag (z. B. Vodafone Kabel Deutschland, PYUR, Tele Columbus) abgeschlossen, gelten die üblichen Fristen: meist 24 Monate Mindestlaufzeit, danach 1 Monat Frist zum Vertragsende und anschließend monatlich kündbar.

Alternative Empfang-Wege

Wer Kabel-TV nicht mehr will, kann auf DVB-T2 (Antenne), Satellit oder Streaming (Zattoo, waipu.tv, Joyn+, Magenta TV) umsteigen. Diese sind meist deutlich günstiger und flexibel monatlich kündbar.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Ist am neuen Wohnort kein Kabelanschluss verfügbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist (§ 60 TKG). Ansonsten kann der Vertrag üblicherweise mitgenommen werden.

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Häufige Fragen

Muss ich noch Kabel-TV bezahlen, obwohl ich es nicht nutze?

Nur wenn Sie selbst einen aktiven Vertrag haben. Über die Nebenkosten darf seit Juli 2024 nichts mehr umgelegt werden.

Was ist mit dem Internet-Vertrag über Kabel?

Der Kabel-Internet-Vertrag ist von der Reform nicht betroffen – dort gelten die normalen TKG-Fristen (24 Monate Erstlaufzeit, danach monatlich).

Zahlt der Vermieter mir zu viel gezahlte Kosten zurück?

Für Zeiträume nach dem 30.06.2024 muss der Vermieter die zu viel gezahlten Beträge in der Nebenkostenabrechnung erstatten.

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Grundlage & Aktualität

  • Grundlage sind die genannten gesetzlichen Regelungen (BGB, TKG) im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.
  • Redaktion: Aboausstieg-Team. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist dein individueller Vertrag.
  • Fehler entdeckt? Schreib uns – wir korrigieren den Beitrag und aktualisieren das Datum.

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