Zeitungs-Abo kündigen – Print, Digital und Probeabos

Zeitungs- und Magazin-Abos haben oft lange Fristen. Wer zu spät kündigt, zahlt schnell für weitere 12 Monate. Diese Übersicht erklärt Print- und Digital-Regeln.

Reicht eine E-Mail?

Textform genügt – E-Mail ist erlaubt. Ein Brief mit Einlieferungsbeleg ist im Streitfall aber die sicherste Variante.

Print-Abo: 6 Wochen zum Quartalsende

Bei den meisten Tageszeitungen und Magazinen gilt: 6 Wochen Kündigungsfrist zum Ende des Bezugsquartals. Sonst verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate.

Digital-Abo: monatlich kündbar

Reine Digital-Abos (Spiegel+, Zeit+, FAZ+ etc.) sind nach Ablauf einer eventuellen Mindestlaufzeit monatlich kündbar – seit der TKG-Reform 2022 ist diese Regel bindend.

Probeabos: die 14-Tage-Falle

Probeabos verlängern sich fast immer automatisch in ein Vollabo. Notieren Sie sich das Ende der Probephase direkt beim Abschluss und kündigen Sie mindestens 3 Tage vor Ablauf.

Widerrufsrecht bei Online-Abschluss

Haben Sie das Abo online oder telefonisch abgeschlossen, gilt 14 Tage Widerrufsrecht ohne Begründung. Die Frist beginnt mit Erhalt der ersten Ausgabe.

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Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail?

Textform genügt – E-Mail ist erlaubt. Ein Brief mit Einlieferungsbeleg ist im Streitfall aber die sicherste Variante.

Was, wenn ich die Vertragsnummer nicht finde?

Geben Sie Name, Adresse und Ihre Kundennummer aus der letzten Rechnung an. Notfalls beim Verlag telefonisch erfragen – nicht als Kündigung, nur zur Info.

Kann ich das Abo pausieren statt kündigen?

Die meisten Verlage bieten Urlaubsunterbrechungen von 1 bis 6 Wochen an – der bezahlte Zeitraum wird hinten angehängt.

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Grundlage & Aktualität

  • Grundlage sind die genannten gesetzlichen Regelungen (BGB, TKG) im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.
  • Redaktion: Aboausstieg-Team. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist dein individueller Vertrag.
  • Fehler entdeckt? Schreib uns – wir korrigieren den Beitrag und aktualisieren das Datum.

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