Ordentliche Kündigung
Bei Sonderverträgen: meist 12 Monate Erstlaufzeit, danach monatlich mit 1 Monat Frist. Beim Grundversorger: jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar (§ 20 GVV).
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Jede Preiserhöhung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung mit 2 Wochen Frist ab Zugang der Mitteilung. Das gilt auch dann, wenn nur staatliche Umlagen weitergereicht werden – prüfen Sie den Grund im Anschreiben.
Sonderkündigung bei Umzug
Ziehen Sie um, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Wochen Frist zum Auszugsdatum – auch wenn Sie im neuen Zuhause denselben Anbieter behalten könnten (§ 41b EnWG). Wichtig: Meldebestätigung beilegen.
Neuanmeldung nicht vergessen
Ohne Anmeldung bei einem neuen Anbieter rutschen Sie automatisch in die (teurere) Grundversorgung. Bei Anbieterwechsel: den neuen Anbieter frühzeitig beauftragen – er übernimmt Kündigung, Ummeldung und Zählerstandmeldung.