Stromvertrag kündigen 2026 – Wechsel, Umzug, Preiserhöhung

Ein Stromanbieterwechsel ist einfach – oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. In manchen Fällen (Umzug, Preiserhöhung) sollten Sie aber selbst tätig werden. Diese Anleitung erklärt, wann was gilt.

Was, wenn mein Anbieter insolvent geht?

Sie werden automatisch vom örtlichen Grundversorger übernommen – ohne Stromausfall. Wechseln Sie danach möglichst schnell in einen günstigeren Tarif.

Ordentliche Kündigung

Bei Sonderverträgen: meist 12 Monate Erstlaufzeit, danach monatlich mit 1 Monat Frist. Beim Grundversorger: jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar (§ 20 GVV).

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Jede Preiserhöhung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung mit 2 Wochen Frist ab Zugang der Mitteilung. Das gilt auch dann, wenn nur staatliche Umlagen weitergereicht werden – prüfen Sie den Grund im Anschreiben.

Sonderkündigung bei Umzug

Ziehen Sie um, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Wochen Frist zum Auszugsdatum – auch wenn Sie im neuen Zuhause denselben Anbieter behalten könnten (§ 41b EnWG). Wichtig: Meldebestätigung beilegen.

Neuanmeldung nicht vergessen

Ohne Anmeldung bei einem neuen Anbieter rutschen Sie automatisch in die (teurere) Grundversorgung. Bei Anbieterwechsel: den neuen Anbieter frühzeitig beauftragen – er übernimmt Kündigung, Ummeldung und Zählerstandmeldung.

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Häufige Fragen

Was, wenn mein Anbieter insolvent geht?

Sie werden automatisch vom örtlichen Grundversorger übernommen – ohne Stromausfall. Wechseln Sie danach möglichst schnell in einen günstigeren Tarif.

Muss ich den Zählerstand melden?

Ja, zum Kündigungsstichtag oder Auszugstag. Sonst rechnet der Anbieter mit einem Schätzwert – meist zu Ihren Ungunsten.

Kann ich Gas gleichzeitig mit Strom kündigen?

Ja, wenn beide Verträge beim selben Anbieter laufen. Formulieren Sie beides klar im selben Schreiben, mit beiden Zählernummern.

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Grundlage & Aktualität

  • Grundlage sind die genannten gesetzlichen Regelungen (BGB, TKG) im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.
  • Redaktion: Aboausstieg-Team. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist dein individueller Vertrag.
  • Fehler entdeckt? Schreib uns – wir korrigieren den Beitrag und aktualisieren das Datum.

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