Was ist i-Kfz Stufe 4?
i-Kfz ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Stufe 4 ist seit dem 1. September 2023 in Kraft und ermöglicht laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erstmals eine sofortige Zulassung – das Fahrzeug darf direkt nach Abschluss des Online-Verfahrens gefahren werden. Voraussetzung sind neue Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem Sicherheitscode und Kennzeichensiegel mit QR-Code.
Wer darf i-Kfz nutzen?
Antragsberechtigt sind Halterinnen und Halter mit deutscher Meldeadresse, juristische Personen (Firmen, Vereine) sowie Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht. Für Firmen ist zusätzlich ein Nachweis der Vertretungsberechtigung nötig (Handelsregisterauszug).
Welche Unterlagen brauche ich?
Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion, Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), gültige HU (bei Gebrauchtwagen) und bei Ummeldung die alten Kennzeichen mit intaktem Siegel.
Was kostet die Online-Zulassung?
Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt je nach Vorgang bei etwa 8,80 € (Außerbetriebsetzung) bis rund 30 € (Neuzulassung mit Wunschkennzeichen). Wunschkennzeichen kosten zusätzlich ca. 12,80 € Reservierung. Dienstleister übernehmen den kompletten Antrag für einen transparenten Festpreis inklusive Prüfung, Versand und Support.
Wann geht es nicht online?
Nicht möglich ist i-Kfz aktuell für Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen, ausländische Fahrzeuge ohne deutsche Papiere und bei fehlender eID. In diesen Fällen bleibt der klassische Weg über die Zulassungsstelle nötig.