Frist: Wie schnell muss ich ummelden?
Die FZV nennt keine konkrete Tagesfrist, spricht aber von „unverzüglich“. In der Praxis werden 1–2 Wochen nach dem Umzug akzeptiert. Bei Kontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld geahndet werden.
Muss ich das Kennzeichen wechseln?
Seit 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme bundesweit – Sie dürfen Ihr altes Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Ein Wechsel ist nur noch freiwillig.
Was kostet die Ummeldung?
Reine Adressänderung im gleichen Bezirk: ca. 10,80 €. Ummeldung in einen anderen Bezirk ohne Kennzeichenwechsel: ca. 12,60 €. Mit neuem Kennzeichen zusätzlich Prägekosten (ca. 15–25 € pro Schild). Über i-Kfz online ist der Behördenanteil identisch.
Ablauf online über i-Kfz
Sie identifizieren sich mit der eID, geben die freigelegten Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die eVB-Nummer der Versicherung ein und zahlen die Gebühr digital. Die neue Zulassungsbescheinigung kommt per Post. Bis dahin gilt der ausgedruckte digitale Zulassungsbescheid als vorläufiger Nachweis.
Was muss ich sonst noch informieren?
Kfz-Versicherung, Bank/Leasinggeber, Finanzamt (bei Firmenwagen) und ggf. Arbeitgeber. Die Versicherung passt die Regionalklasse an den neuen Wohnort an – das kann die Prämie erhöhen oder senken.