Baden-Württemberg · Kennzeichen FR

Kfz ummelden in Freiburg im Breisgau – online statt Wartemarke

Halterwechsel, Umzug, Neuzulassung oder Abmeldung im Zulassungsbezirk FR: Wir übernehmen den Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau – digital, mit Vollmacht, Kennzeichen per Post.

Services für Freiburg im Breisgau

Ummeldung Freiburg im Breisgau

Halterwechsel oder Umzug innerhalb Deutschlands – neue Zulassungsbescheinigung inklusive.

79 €zzgl. amtl. Gebühren
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Neuzulassung Freiburg im Breisgau

Neuwagen, Gebrauchter oder Import erstmals im Zulassungsbezirk FR anmelden.

99 €zzgl. amtl. Gebühren
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Abmeldung Freiburg im Breisgau

Fahrzeug außer Betrieb setzen – ohne Behördengang, mit amtlicher Bestätigung.

39 €zzgl. amtl. Gebühren
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So läuft die Zulassung in Freiburg im Breisgau

  1. 1
    Daten eingeben

    Fahrzeug, Halter, gewünschter Vorgang – online in unter 3 Minuten.

  2. 2
    Vollmacht unterschreiben

    Digitale Vollmacht nach § 167 BGB, per Klick bestätigt.

  3. 3
    Termin bei Behörde

    Unser Zulassungspartner erledigt den Gang zur Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau.

  4. 4
    Kennzeichen per Post

    1–3 Werktage später hältst du deine Zulassung in den Händen.

Rechtliche Grundlagen für Freiburg im Breisgau

Der Zulassungsservice in Freiburg im Breisgau basiert auf der bundesweit geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die wichtigsten Punkte:

  • Halterwechsel (§ 13 FZV): Die Umschreibung ist bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des neuen Halters – für Freiburg im Breisgau also im Zulassungsbezirk FR – zu beantragen.
  • Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV): Die Abmeldung erfolgt bei jeder deutschen Zulassungsbehörde, unabhängig vom bisherigen Zulassungsbezirk.
  • Vollmacht (§ 167 BGB): Du bevollmächtigst uns bzw. unseren Zulassungspartner, den Vorgang stellvertretend bei der Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau abzuwickeln. Ohne diese Vollmacht ist eine Vertretung nicht zulässig.
  • i-Kfz (§ 6a FZV): Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erlaubt Halterwechsel, Wohnortwechsel, Neuzulassung und Außerbetriebsetzung digital – seit Stufe 4 (September 2023) bundesweit auch für Firmen und Halterwechsel mit Adresswechsel.

Häufige Fragen – Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau

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