Kfz-Zulassung – rechtliche Grundlagen
Welche Gesetze regeln die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung in Deutschland – und auf welcher Grundlage arbeitet unser Service. Alle Angaben verweisen auf öffentlich zugängliche Normen; sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Die wichtigsten Normen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Regelt Zulassung, Umschreibung, Adressänderung und Außerbetriebsetzung – insbesondere §§ 3, 6a, 13, 14 FZV.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Technische Anforderungen an Fahrzeuge (Hauptuntersuchung, Ausstattung, Kennzeichen).
§ 167 BGB – Vollmacht
Grundlage dafür, dass wir dich bei der Zulassungsbehörde stellvertretend vertreten dürfen.
§ 355 BGB – Widerrufsrecht
14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher – Erlöschen möglich bei vollständig auf ausdrücklichen Wunsch erbrachter Dienstleistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 6a FZV – i-Kfz
Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Stufe 4 seit 1. September 2023 – bundesweite Online-Abwicklung inkl. Halterwechsel.
DSGVO – Art. 6 Abs. 1 lit. b
Verarbeitung deiner Daten zur Vertragserfüllung. Server in der EU, Weitergabe nur an Behörde und Zulassungspartner.
Ablauf – rechtlich betrachtet
- 1. Auftrag & Vollmacht. Du beauftragst uns über das Online-Formular und erteilst uns eine schriftliche Vollmacht (§ 167 BGB). Vertragspartner werden wir, die Ausführung erfolgt über unseren Zulassungspartner.
- 2. Prüfung der Unterlagen. Wir prüfen Personalausweis-Kopie, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, eVB-Nummer sowie das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer.
- 3. Behördengang. Termin bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (§§ 3 ff. FZV) – bei Ummeldung/Neuzulassung im Wohnsitz-Zulassungsbezirk, bei Abmeldung deutschlandweit möglich.
- 4. Zustellung. Neue Zulassungsbescheinigungen und – falls beantragt – Kennzeichen werden per Post zugestellt (nach § 5 Abs. 3 FZV entstehen die Rechte aus der Zulassung mit Aushändigung).
Häufige rechtliche Fragen
Diese Seite fasst die für unseren Service relevanten Rechtsnormen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei individuellen Fragen wende dich an die zuständige Zulassungsbehörde oder eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt.