Brandenburg · Kennzeichen BRB

Kfz ummelden in Brandenburg an der Havel – online statt Wartemarke

Halterwechsel, Umzug, Neuzulassung oder Abmeldung im Zulassungsbezirk BRB: Wir übernehmen den Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle Brandenburg an der Havel – digital, mit Vollmacht, Kennzeichen per Post.

Services für Brandenburg an der Havel

Ummeldung Brandenburg an der Havel

Halterwechsel oder Umzug innerhalb Deutschlands – neue Zulassungsbescheinigung inklusive.

79 €zzgl. amtl. Gebühren
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Neuzulassung Brandenburg an der Havel

Neuwagen, Gebrauchter oder Import erstmals im Zulassungsbezirk BRB anmelden.

99 €zzgl. amtl. Gebühren
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Abmeldung Brandenburg an der Havel

Fahrzeug außer Betrieb setzen – ohne Behördengang, mit amtlicher Bestätigung.

39 €zzgl. amtl. Gebühren
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So läuft die Zulassung in Brandenburg an der Havel

  1. 1
    Daten eingeben

    Fahrzeug, Halter, gewünschter Vorgang – online in unter 3 Minuten.

  2. 2
    Vollmacht unterschreiben

    Digitale Vollmacht nach § 167 BGB, per Klick bestätigt.

  3. 3
    Termin bei Behörde

    Unser Zulassungspartner erledigt den Gang zur Zulassungsstelle Brandenburg an der Havel.

  4. 4
    Kennzeichen per Post

    1–3 Werktage später hältst du deine Zulassung in den Händen.

Rechtliche Grundlagen für Brandenburg an der Havel

Der Zulassungsservice in Brandenburg an der Havel basiert auf der bundesweit geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die wichtigsten Punkte:

  • Halterwechsel (§ 13 FZV): Die Umschreibung ist bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des neuen Halters – für Brandenburg an der Havel also im Zulassungsbezirk BRB – zu beantragen.
  • Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV): Die Abmeldung erfolgt bei jeder deutschen Zulassungsbehörde, unabhängig vom bisherigen Zulassungsbezirk.
  • Vollmacht (§ 167 BGB): Du bevollmächtigst uns bzw. unseren Zulassungspartner, den Vorgang stellvertretend bei der Zulassungsstelle Brandenburg an der Havel abzuwickeln. Ohne diese Vollmacht ist eine Vertretung nicht zulässig.
  • i-Kfz (§ 6a FZV): Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erlaubt Halterwechsel, Wohnortwechsel, Neuzulassung und Außerbetriebsetzung digital – seit Stufe 4 (September 2023) bundesweit auch für Firmen und Halterwechsel mit Adresswechsel.

Häufige Fragen – Kfz-Zulassung Brandenburg an der Havel

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