Fitness First kündigen – schriftlich per Post in 60 Sekunden
Fitness First kündigen ist meist mit 1–3 Monaten Frist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Seit der Reform für faire Verbraucherverträge (§309 Nr. 9 BGB) verlängert sich dein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit und ist dann monatlich kündbar. Wir erstellen das Schreiben rechtssicher, drucken es und versenden es per Deutsche Post an die offizielle Fitness First-Kündigungsadresse.
Heute (02. August 2026) starten → Vertrag endet frühestens am 31. August 2026. Voraussetzung: Kündigungsschreiben geht rechtzeitig bei Fitness First ein (wir versenden werktags binnen 24 h).
Fitnessstudios kosten meist 20–60 €/Monat. Unsere Kündigung kostet dich einmalig 5,99 € – kein Abo. Ein einziger vergessener Monat kostet dich mehr.
Wichtige Fakten zu Fitness First
- Mindestlaufzeit
- 12 oder 24 Monate (vertragsabhängig)
- Sonderkündigung
- Umzug, Krankheit (Attest), Schwangerschaft
- Verlängerung
- Nach Mindestlaufzeit monatlich (§309 Nr. 9 BGB)
- Mitgliedskarte
- Nach Kündigung an Fitness First zurückgeben (sonst Gebühr 10–25 €)
Vertragsende & Verlängerung
Bei Fitness First gilt nach Ende der 12- oder 24-Monats-Mindestlaufzeit der monatliche Ausstieg (§309 Nr. 9 BGB). Außerordentlich kündigen kannst du bei Umzug (>30 km zum nächsten Studio), langwieriger Krankheit (mit ärztlichem Attest), Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Wir formulieren auf Wunsch das Sonderkündigungsschreiben mit Begründung.
Sonderkündigung bei Fitness First: Umzug, Krankheit, Schwangerschaft
Eine außerordentliche Kündigung bei Fitness First ist möglich, wenn die Studio-Nutzung dauerhaft unzumutbar wird. Anerkannte Gründe (BGH-Rechtsprechung): Umzug über ca. 30 km zum nächsten Fitness First-Studio, schwere Krankheit oder Verletzung mit ärztlichem Attest (Sport unmöglich für mind. 6 Monate), Schwangerschaft, Berufsunfähigkeit oder Eintritt in die Bundeswehr.
Wichtig: Beweis mitschicken (Meldebescheinigung beim Umzug, Attest bei Krankheit). Wir bauen die Begründung passend ins Schreiben ein – du musst nur den Grund auswählen.
Was passiert mit Trainingskarte, Spind und Lastschrift?
Die Chip-/Mitgliedskarte musst du nach Vertragsende an Fitness First zurückgeben – meist an der Rezeption oder per Post. Versäumst du das, berechnet Fitness First eine Pauschale (10–25 €).
Die Lastschrift darfst du NICHT vor dem Kündigungsdatum widerrufen – das wertet Fitness First als Vertragsbruch und kann Mahnkosten auslösen. Erst nach bestätigtem Vertragsende stoppen.
Persönliche Sachen aus Spind / Locker rechtzeitig holen – Fitness First ist nach Vertragsende nicht mehr für deine Gegenstände verantwortlich.
In 4 Schritten Fitness First kündigen
- 1Anbieter "Fitness First" im Formular wählen
- 2Vertrags- bzw. Kundennummer eintragen
- 3Adresse eingeben und Paket auswählen
- 4Wir drucken und versenden deine Kündigung per Deutsche Post
Warum Aboausstieg?
- Rechtssichere Vorlage nach BGB
- Versand per Deutsche Post mit Einlieferungsbeleg
- Keine Registrierung nötig
- Pauschal 5,99 € – alles inklusive
Häufige Fragen zu Fitness First
Kann ich Fitness First bei Umzug außerordentlich kündigen?
Ja, wenn das nächste Fitness First-Studio mehr als ca. 30 km von deinem neuen Wohnort entfernt ist. Du brauchst dafür eine Meldebescheinigung als Beweis – wir bauen den Verweis ins Schreiben ein.
Was passiert bei Krankheit oder Schwangerschaft?
Bei längerer Krankheit (Sport >6 Monate unmöglich, ärztliches Attest) oder Schwangerschaft kannst du Fitness First außerordentlich kündigen oder das Abo beitragsfrei ruhen lassen – je nach AGB. Beides ist möglich; wir empfehlen Kündigung, da die Beitragspause oft die Laufzeit verlängert.
Muss ich die Fitness First-Mitgliedskarte zurückgeben?
Ja, nach Vertragsende. Wenn du das vergisst, berechnet Fitness First meist eine Pauschale von 10–25 €. Wir vermerken das im Schreiben.
Wie kann ich Fitness First kündigen?
Am einfachsten kündigst du Fitness First schriftlich per Post. Du füllst bei uns ein kurzes Formular aus (Name, Adresse, Kunden-/Vertragsnummer), wir formulieren ein rechtssicheres Kündigungsschreiben nach BGB, drucken es aus und senden es per Deutsche Post an die offizielle Kündigungsadresse von Fitness First. Du musst dich nirgendwo einloggen und keine Vorlage selbst bauen.
Was ist die Kündigungsadresse von Fitness First?
Die offizielle Adresse für deine Kündigung an Fitness First lautet: Impuls Operation AG, Brüggistraße 4, CH-6072 Sachseln, DE. Wir versenden dein Schreiben automatisch an genau diese Adresse – du musst nichts recherchieren.
Brauche ich eine Kündigungsbestätigung von Fitness First?
Fitness First muss dir laut §309 Nr. 13 BGB eine Kündigungsbestätigung in Textform zusenden – inklusive Datum, zu dem der Vertrag endet. Kommt keine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen, melde dich bei uns: Wir helfen dir mit dem Einlieferungsbeleg der Deutschen Post.
Wie schnell ist meine Kündigung bei Fitness First raus?
Wir versenden werktags innerhalb von 24 Stunden. Die Postlaufzeit beträgt in der Regel 1–2 Werktage innerhalb Deutschlands. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang beim Anbieter – plane mind. 3–5 Werktage Puffer ein.
Bekomme ich einen Versandnachweis für meine Fitness First-Kündigung?
Ja. Im Standardpaket (5,99 €) erhältst du eine Versandbestätigung per E-Mail mit Einlieferungsbeleg. Im Plus-Paket (9,99 €) bekommst du ein Einwurf-Einschreiben, im Premium-Paket (16,99 €) ein Einschreiben mit Rückschein – das ist der stärkste Nachweis vor Gericht.
Kostet die Kündigung von Fitness First ein Abo?
Nein – du zahlst einmalig pro Kündigung. Bei uns gibt es kein Abo, keine versteckten Kosten, keine automatische Verlängerung. Pauschal ab 5,99 € inkl. Druck, Porto und Versand der Kündigung an Fitness First.
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