Kfz-Versicherung kündigen – rechtssicher & fristgerecht
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – nicht abgeschickt. Wir formulieren, drucken und versenden per Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang gerichtsfest belegt ist.
E-Mail ab 3,99 € · Standardbrief 5,99 € · Einschreiben 16,99 €. Einmalzahlung, kein Abo.
Die drei Kündigungswege im Detail
Bei fast allen Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. November zugehen – der Poststempel reicht nicht. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben spätestens bis 25. November, damit der Zugang sicher rechtzeitig erfolgt.
Erhöht der Versicherer den Beitrag (ohne dass sich Leistung oder Typklasse ändern), hast du ein Sonderkündigungsrecht: 1 Monat ab Zugang der Mitteilung. Das gilt auch dann, wenn die Erhöhung erst zum nächsten Jahr wirksam wird.
Nach jedem Schaden (auch Bagatellschäden) darfst du und der Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen. Praktisch, wenn nach einem Schaden die Prämie steigt.
Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet der Vertrag automatisch. Bei einem Neufahrzeug muss ein neuer Vertrag geschlossen werden – der alte gilt nicht automatisch weiter.
So läuft es mit Aboausstieg
- Versicherer auswählen (HUK, Allianz, HDI, DA Direkt, VHV, LVM …)
- Vertragsnummer und Kündigungsgrund angeben – wir formulieren den Text
- Versandart wählen: E-Mail (3,99 €), Standardbrief (5,99 €) oder Einschreiben (16,99 €)
- Wir versenden am nächsten Werktag – Rückschein kommt per Post zu dir
Frist 30. November nicht verpassen
Kündigung heute noch starten – wir versenden per Einschreiben mit Rückschein und du hast einen gerichtsfesten Zugangsnachweis.
Kündigung startenHäufige Fragen
Ordentlich zum Versicherungsjahr – bei fast allen Verträgen ist das der 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingehen (1 Monat Frist). Der Poststempel reicht nicht – entscheidend ist der Zugang.
Ja, in mehreren Fällen: bei Beitragserhöhung (1 Monat ab Zugang der Mitteilung), nach einem Schadensfall (1 Monat nach Regulierung) und beim Fahrzeugwechsel (Halterwechsel). In diesen Fällen musst du nicht bis zum 30. November warten.
Textform reicht – also E-Mail oder Brief. Für den Nachweis empfehlen wir Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang vor dem 30. November gerichtsfest dokumentiert ist. Faxe akzeptieren viele Versicherer nicht mehr.
Du erhältst eine schriftliche Bestätigung mit dem exakten Vertragsende und meist eine eVB-Nummer-Aufhebung. Vor dem Vertragsende musst du bei einem neuen Versicherer abschließen – sonst besteht kein Versicherungsschutz und das Auto darf nicht bewegt werden.
E-Mail-Versand ab 3,99 €, Standardbrief 5,99 € und Einschreiben mit Rückschein 16,99 €. Wir formulieren, drucken und versenden – du erhältst am Ende den Rückschein per Post zurück.