Aboausstieg
Stichtag: 30. November

Kfz-Versicherung kündigen – rechtssicher & fristgerecht

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – nicht abgeschickt. Wir formulieren, drucken und versenden per Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang gerichtsfest belegt ist.

E-Mail ab 3,99 € · Standardbrief 5,99 € · Einschreiben 16,99 €. Einmalzahlung, kein Abo.

Ordentliche Kündigung
Zugang bis 30.11., Ende 31.12.
Form
Textform (§ 126b BGB)
Sonderkündigung
Beitragserhöhung, Schaden, Fahrzeugwechsel

Die drei Kündigungswege im Detail

1. Ordentliche Kündigung zum Versicherungsjahr

Bei fast allen Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. November zugehen – der Poststempel reicht nicht. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben spätestens bis 25. November, damit der Zugang sicher rechtzeitig erfolgt.

2. Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag (ohne dass sich Leistung oder Typklasse ändern), hast du ein Sonderkündigungsrecht: 1 Monat ab Zugang der Mitteilung. Das gilt auch dann, wenn die Erhöhung erst zum nächsten Jahr wirksam wird.

3. Sonderkündigung nach Schadensfall

Nach jedem Schaden (auch Bagatellschäden) darfst du und der Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen. Praktisch, wenn nach einem Schaden die Prämie steigt.

4. Fahrzeugwechsel / Halterwechsel

Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet der Vertrag automatisch. Bei einem Neufahrzeug muss ein neuer Vertrag geschlossen werden – der alte gilt nicht automatisch weiter.

So läuft es mit Aboausstieg

  1. Versicherer auswählen (HUK, Allianz, HDI, DA Direkt, VHV, LVM …)
  2. Vertragsnummer und Kündigungsgrund angeben – wir formulieren den Text
  3. Versandart wählen: E-Mail (3,99 €), Standardbrief (5,99 €) oder Einschreiben (16,99 €)
  4. Wir versenden am nächsten Werktag – Rückschein kommt per Post zu dir

Frist 30. November nicht verpassen

Kündigung heute noch starten – wir versenden per Einschreiben mit Rückschein und du hast einen gerichtsfesten Zugangsnachweis.

Kündigung starten

Häufige Fragen

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Ordentlich zum Versicherungsjahr – bei fast allen Verträgen ist das der 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingehen (1 Monat Frist). Der Poststempel reicht nicht – entscheidend ist der Zugang.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, in mehreren Fällen: bei Beitragserhöhung (1 Monat ab Zugang der Mitteilung), nach einem Schadensfall (1 Monat nach Regulierung) und beim Fahrzeugwechsel (Halterwechsel). In diesen Fällen musst du nicht bis zum 30. November warten.

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Textform reicht – also E-Mail oder Brief. Für den Nachweis empfehlen wir Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang vor dem 30. November gerichtsfest dokumentiert ist. Faxe akzeptieren viele Versicherer nicht mehr.

Was passiert nach der Kündigung?

Du erhältst eine schriftliche Bestätigung mit dem exakten Vertragsende und meist eine eVB-Nummer-Aufhebung. Vor dem Vertragsende musst du bei einem neuen Versicherer abschließen – sonst besteht kein Versicherungsschutz und das Auto darf nicht bewegt werden.

Was kostet der Kündigungsservice?

E-Mail-Versand ab 3,99 €, Standardbrief 5,99 € und Einschreiben mit Rückschein 16,99 €. Wir formulieren, drucken und versenden – du erhältst am Ende den Rückschein per Post zurück.

Weitere Ratgeber

Kündigung starten – ab 5,99 €