# Bausparvertrag kündigen: Wann der Ausstieg wirklich sinnvoll ist
Ein Bausparvertrag wird oft als sicherer Hafen für die Immobilienfinanzierung beworben. Doch manchmal ändern sich Lebensumstände oder finanzielle Prioritäten, und die Frage nach der Kündigung steht im Raum. Aber wann lohnt sich ein Ausstieg aus dem Bausparvertrag wirklich, und welche Folgen hat das?
Wir beleuchten die verschiedenen Szenarien, potenziellen Kosten und Alternativen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Grundlagen des Bausparvertrags: Ein kurzer Überblick
Bevor wir uns mit der Kündigung beschäftigen, ist es hilfreich, die Funktionsweise eines Bausparvertrags zu verstehen. Ein Bausparvertrag besteht grundsätzlich aus drei Phasen:
1. Ansparphase: Sie zahlen regelmäßige Beiträge in den Vertrag ein, bis ein bestimmter Anteil der Bausparsumme erreicht ist (meist 30-50%). In dieser Phase erhalten Sie in der Regel geringe Zinsen auf Ihr Guthaben. 2. Zuteilungsphase: Sobald die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen (Mindestguthaben, Mindestsparzeit, Bewertungszahl) erfüllt sind, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Sie können dann entscheiden, ob Sie das angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten. 3. Darlehensphase: Nehmen Sie das Bauspardarlehen in Anspruch, zahlen Sie dieses in monatlichen Raten inklusive Zinsen zurück. Der große Vorteil dabei ist der festgeschriebene, oft attraktive Darlehenszins, der Ihnen Planungssicherheit bietet.
Ein Bausparvertrag ist also primär auf das Ziel einer Immobilienfinanzierung ausgerichtet. Eine vorzeitige Beendigung bedeutet oft, dass dieses ursprüngliche Ziel nicht erreicht wird und gegebenenfalls Nachteile entstehen.
Wann ist eine Kündigung sinnvoll?
Die Entscheidung, einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte gut überlegt sein. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Ausstieg sinnvoll sein kann oder sich sogar als die beste Option erweist.
1. Liquiditätsbedarf / Finanzielle Engpässe
Wenn Sie dringend Geld benötigen und keine andere Möglichkeit sehen, kann die vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags eine Option sein, um an Ihr angespartes Kapital zu kommen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass dies meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist, da Sie die Abschlussgebühr bereits gezahlt haben und gegebenenfalls Wartefristen oder Vorschusszinsen anfallen.
2. Attraktivere Anlage- oder Finanzierungsalternativen
Manchmal ändern sich die Marktzinsen, oder Sie entdecken attraktivere Anlageformen, die eine höhere Rendite versprechen als die Guthabenzinsen Ihres Bausparvertrags. Auch wenn Sie bessere Angebote für ein Immobiliendarlehen finden sollten (z.B. ein Volltilgerdarlehen mit sehr günstigen Zinsen), kann es überlegenswert sein, den Bausparvertrag zu kündigen und auf die alternative Finanzierung umzusteigen.
3. Änderung der Lebensplanung (keine Immobilienabsicht mehr)
Wenn die ursprüngliche Motivation für den Bausparvertrag – der Kauf oder Bau einer Immobilie – entfällt, weil sich Ihre Lebensplanung geändert hat, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn keine Aussicht besteht, dass Sie das Bauspardarlehen zukünftig benötigen werden und das angesparte Guthaben zu geringen Zinsen gebunden ist.
4. Hohe Abschlussgebühren ohne Finanzierungsbedarf
Die Abschlussgebühr ist ein einmaliger Kostenpunkt, der in der Regel 1% bis 1,6% der Bausparsumme beträgt und direkt zu Beginn fällig wird. Wenn Sie feststellen, dass Sie das Bauspardarlehen niemals benötigen werden und lediglich Ihr Guthaben zu geringen Zinsen ansparen, frisst die gezahlte Abschlussgebühr einen Großteil der eventuellen Rendite auf.
Kündigungsfristen und -konditionen
Die Kündigung eines Bausparvertrags ist meist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten verbunden. Diese Frist ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse festgelegt. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen.
Wann das Geld nach der Kündigung ausgezahlt wird
Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird Ihnen das angesparte Guthaben ausgezahlt. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der Kündigung in der Ansparphase und der Kündigung nach Zuteilungsreife:
- Kündigung in der Ansparphase: Das angesparte Guthaben wird nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezahlt. Eventuell verliert man Bonus-Gutschriften oder andere Vergünstigungen. Manche Bausparkassen erheben in diesem Fall auch sogenannte "Vorschusszinsen" oder "Nichtabnahmeentgelte", wenn man früher als vertraglich vorgesehen das Geld benötigt.
- Kündigung nach Zuteilung: Haben Sie den Vertrag bereits zuteilungsreif und das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen und das gesamte Guthaben (und den Anspruch auf das Darlehen) auflösen. Auch hier gilt meist die dreimonatige Frist. Ein schnellerer Zugriff auf das Geld ist nur selten und oft unter Abzug von Gebühren möglich.
Es ist immer ratsam, die specifichen Bedingungen Ihres Bausparvertrags und die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) genau zu prüfen oder direkt bei Ihrer Bausparkasse nachzufragen.
Alternativen zur Kündigung
Eine Kündigung ist nicht immer der einzige oder beste Weg. Manchmal gibt es Alternativen, die weniger Nachteile mit sich bringen:
1. Vertrag ruhen lassen (beitragsfreie Zeit)
Wenn Sie temporär in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder das Geld aktuell nicht benötigen, aber die Option auf das günstige Bauspardarlehen behalten möchten, können Sie die Beitragszahlung aussetzen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bausparkasse. Oftmals wird dadurch lediglich die Zuteilung verzögert.
2. Teilabhebung
Einige Bausparkassen bieten die Möglichkeit einer Teilabhebung an. Das bedeutet, Sie können einen Teil Ihres Guthabens entnehmen, ohne den gesamten Vertrag aufzulösen. Dies ist jedoch nicht bei allen Tarifen möglich und kann ebenfalls mit Gebühren verbunden sein.
3. Tarifwechsel oder Vertragsanpassung
Unter Umständen können Sie Ihren Bausparvertrag anpassen oder in einen anderen Tarif wechseln, der besser zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise die Bausparsumme anpassen oder die Sparrate ändern möchten.
4. Übertragung auf Angehörige
Manchmal ist es möglich, den Bausparvertrag auf nahe Angehörige (z.B. Kinder oder Enkel) zu übertragen. Dies kann eine Option sein, wenn diese in Zukunft eine Immobilienfinanzierung planen und von den Konditionen des Vertrags profitieren könnten. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollte mit der Bausparkasse besprochen werden.
Mögliche Kosten und Fallstricke bei der Kündigung
Den Ausstieg aus einem Bausparvertrag zu früh zu erzwingen, kann teuer werden:
- Verlust der Abschlussgebühr: Die zu Beginn gezahlte Abschlussgebühr erhalten Sie bei Kündigung in der Ansparphase nicht zurück. Sie ist als Entgelt für den Vertragsabschluss und die Vermittlung zu sehen.
- Geringere Guthabenzinsen: Wer früh kündigt, bekommt in der Regel nur die niedrigen Guthabenzinsen gutgeschrieben. Eventuell versprochene Zinsboni für das Durchhalten bis zur Zuteilung fallen meist weg.
- Vorschusszinsen/Nichtabnahmeentgelte: In den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) kann geregelt sein, dass bei einer Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist (oft die ersten 7 Jahre) zusätzliche Gebühren oder Zinsabzüge (Vorschusszinsen) anfallen, um den entgangenen Zinsgewinn der Bausparkasse auszugleichen. Achtung: Die rechtliche Zulässigkeit solcher Gebühren ist umstritten und wurde teilweise durch Gerichte infrage gestellt. Hier ist es ratsam, im Zweifel Rechtsberatung einzuholen.
- Verlust staatlicher Förderungen: Haben Sie Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmersparzulagen erhalten, müssen diese unter Umständen zurückgezahlt werden, wenn der Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich verwendet wurde oder die Mindestlaufzeit nicht eingehalten wird.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Kündigung eines Bausparvertrags ist meist eine Abwägung zwischen finanziellem Bedarf und den damit verbundenen Kosten und Nachteilen. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, da jeder Vertrag und jede Lebenssituation einzigartig ist.
Bevor Sie kündigen, sollten Sie unbedingt:
1. Ihre Vertragsunterlagen prüfen: Schauen Sie genau in Ihre Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) für die Kündigungsfristen und mögliche Kosten. 2. Rücksprache mit der Bausparkasse halten: Erfragen Sie exakt, welche Kosten bei einer Kündigung anfallen würden und welche Alternativen es gibt (Ruhen lassen, Teilabhebung). 3. Alternative prüfen: Haben Sie wirklich keine andere Möglichkeit, an das benötigte Geld zu kommen? Sind andere Finanzierungs- oder Anlageoptionen tatsächlich besser?
Im Zweifel ist es immer ratsam, unabhängigen Rat einzuholen, z.B. bei einem Honorar-Finanzberater oder der Verbraucherzentrale.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bausparvertrag kündigen
F: Kann man einen Bausparvertrag jederzeit kündigen?
A: Ja, Sie können einen Bausparvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Es gilt jedoch in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die Sie einhalten müssen. Das angesparte Guthaben wird Ihnen dann nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt.
F: Fallen bei einer Kündigung Gebühren an?
A: Ja, bei einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags müssen Sie mit Nachteilen rechnen. Die zu Beginn gezahlte Abschlussgebühr wird nicht zurückerstattet. Zudem können unter Umständen sogenannte Vorschusszinsen oder Bearbeitungsentgelte anfallen, insbesondere wenn Sie das Geld vor Ablauf bestimmter Fristen benötigen.
F: Erhalte ich bei Kündigung meine staatlichen Förderungen zurück?
A: Wenn Sie Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmersparzulagen erhalten haben, müssen diese unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden, wenn der Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird oder die Mindestlaufzeiten nicht eingehalten werden. Informieren Sie sich hierzu genau in Ihren Vertragsunterlagen oder bei Ihrer Bausparkasse.
F: Was ist, wenn der Bausparvertrag schon zuteilungsreif ist?
A: Auch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag können Sie kündigen. Wenn Sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist Ihr angespartes Guthaben ausgezahlt. Der Anspruch auf das Bauspardarlehen erlischt dann.
F: Kann ich meinen Bausparvertrag auch einfach ruhen lassen?
A: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, die monatlichen Sparzahlungen auszusetzen, den Vertrag also ruhen zu lassen. Dies kann eine gute Alternative zur Kündigung sein, wenn Sie temporär Liquidität benötigen, aber langfristig am Bausparvertrag festhalten möchten. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Bausparkasse.